Umwelt- und enegierechtliche Aspekte in der Bauleitplanung - aktuelle Rechtsentwicklungen.

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Lexxion

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DE

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Berlin

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ZLB: R 687/910

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KO

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Zusammenfassung

Den Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden ist als Planungsträgern für die städtebauliche Planung eine umfassende Aufgabenverantwortung für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zugeordnet. Sie sollen bei der Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig eine angemessene Umweltvorsorge gewährleisten. Umwelt- und energiefachliche Aspekte prägen zunehmend die Praxis der städtebaulichen Planung und stehen zugleich in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis, soweit durch die Bauleitplanung die Nutzung von Flächen oder Grundstücken für Anlagen der Erneuerbaren Energien gesteuert wird. Dabei treffen erfahrensmäßige und inhaltliche Planungsanforderungen aufeinander. Fehlerquellen für die Bauleitpläne resultieren vor allem aus der Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen strikten und abwägungsfähigen umweltfachlichen Anforderungen. Es werden sowohl grundlegend die Funktion der Bauleitplanung als umweltvorsorgende Planung als auch spezielle Themenfelder der Umweltvorsorge (Artenschutz, Bewältigung von Lärmproblemen und Störfallschutz) exemplarisch beleuchtet.

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VIII, 177 S.

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