Die historischen Grundlagen der Verwaltungsrechtspflege im Frankreich und deren Einfluß auf die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern.
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1980
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SEBI: 83/6655
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Die Anfänge einer Verwaltungsgerichtsbarkeit im heutigen Sinne liegen in der Entstehung des neuzeitlichen Verfassungsstaates, d.h. dem Übergang von den Rechtsvorstellungen des Mittelalters zu einem Staatsbewußtsein, das die individuelle Freiheit und die Würde der Persönlichkeit als schützenswerte individuelle Rechte erkennt und anerkennt. Auf dem Wege zum Rechtsstaat moderner Prägung hatte sich insbesondere in den süddeutschen Staaten mit der Ausbildung einer verfassungsmäßigen Rechtsordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts (in Bayern: Konstitution von 1808) die Übernahme der Administrativjustiz nach französischem Vorbild als geeignete rechtsstaatliche Kontrolle zur Sicherung eines recht- und gesetzmäßigen Verwaltungsvollzugs erwiesen. In Frankreich wurde die Entwicklung der Verwaltungsrechtspflege auf der Grundlage der in der napoleonischen Gesetzgebung nach 1799 geschaffenen Anfänge konsequent fortgesetzt. Die verwaltungsgerichtlichen Befugnisse des Conseil d'Etat wurden den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepaßt, so daß er auch heute eine wichtige Rolle spielt. Recht bald entwickelte sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern vom französischen Vorbild weg. chb/difu
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Würzburg: Selbstverlag (1980), XV, 182 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1980)