Garagenhof ist kein Bolzplatz. Mehrheitsbeschluß kann Verbot aussprechen.
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1990
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Wohnanlage , Zufahrt , Nutzung , Spielfläche , Kind , Rechtsprechung , Wohnungseigentumsgesetz , Garage , Wohnungseigentümergemeinschaft , Bolzplatz , OLG-Urteil , Recht , Wohnung
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.3, S.92-93
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Wohnanlage , Zufahrt , Nutzung , Spielfläche , Kind , Rechtsprechung , Wohnungseigentumsgesetz , Garage , Wohnungseigentümergemeinschaft , Bolzplatz , OLG-Urteil , Recht , Wohnung