WEG §§ 14 Nr.1, 15, 23 IV, 43 I Nrn. 1 und 4; BGB § 138 I. Musikausübung in der Eigentumswohnung. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.1980 - 15 W 122/80.
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1982
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Wohnungseigentümer können nicht mehrheitlich das Musizieren in der Eigentumswohnung völlig ausschließen. Ein Mehrheitsbeschluss, der in seiner Auswirkung einem generellen Musizierverbot praktisch gleichkommt, ist seinem Inhalt nach sittenwidrig und deshalb nach § 138 I BGB nichtig. Dass die Musikausübung innerhalb einer Eigentumswohnung, die sich als Gebrauch des Sondereigentums darstellt, ihrem Umfange nach durch Mehrheitsbeschluss oder durch gerichtliche Entscheidung geregelt werden kann, ergibt sich aus § 15 I, II WEG und entspricht allgemeiner Auffassung. -y-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.9, S.465-466, Lit.