Bauordnungsrecht - Klage gegen die Baugenehmigung bei nicht bestandskräftigem Bauvorbescheid. § 29 BBauG. BVerwG, Urteil v. 9.12.1983 - Az. 4 C 44.80 - VGH Baden-Württemberg.

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1984

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Die Bebauungsgenehmigung ist ihrem Wesen nach ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt. Ist ein Bauvorbescheid noch nicht bestandskräftig, so ist in dem gegen die spätere Baugenehmigung gerichteten Anfechtungsprozess des Nachbarn auch die im Vorbescheid bejahte bebauungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: BBauG 29, BBauG 30, VwGO 137, ZPO 562 und LBO Bad.-Württemberg 91. -y-

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Baurecht 15(1984)Nr.2, S.164-165, Lit.

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