Landschaftsrahmenplan Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald-Wiehengebirge. Teil 2. Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehen- und Wesergebirge.

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1979

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SEBI: 73/4173-2-4
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Das Bearbeitungsgebiet liegt in der unmittelbaren Einflußsphäre des städtischen Verflechtungsbereiches Bielefeld mit Herford, Gütersloh, Bad Oeynhausen, Minden sowie der Agglomeration Osnabrück mit Georgsmarienhütte. Unmittelbaren Einfluß üben das Ruhrgebiet - hier vor allem der nördliche Teil - sowie die Niederlande aus. Aus diesem großmaschigen Prinzip der raumordnerischen Konstellation ist auch die landesplanerische Zielsetzung ableitbar, wobei zwei Hauptfunktionen für den Raum als Naturpark in den Vordergrund zu stellen sind: 1. Erholungsraum für die angrenzenden städtischen Verdichtungsgebiete. 2. Ausgleichsraum für die landschaftsökologischen Defizite der angrenzenden Ballungsgebiete und intensiv genutzten Agrarbereiche. Die immer dichter werdende Raumbeanspruchung durch gewerbliche und industrielle Nutzung einschließlich die der hochgradig entwickelten Landwirtschaft (Massentierhaltung, Getreideanbau) und der damit verbundene Ausbau der Infrastruktur machen es zwingend erforderlich, daß ökologische Ausgleichsflächen für die Regeneration der natürlichen Ressourcen von der intensiven Nutzung ausgesondert werden. Die aus diesen Forderungen resultierenden Zielkonflikte machen eine Untersuchung hinsichtlich Belastbarkeit und Belastung der Landschaft erforderlich. Sie wurde zusammen mit der Abgrenzung von Landschaftseinheiten (LE) als Grundlage der vorliegenden Planung gewählt. difu

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Münster:(1979), ca. 180 S., Kt.; Abb.; Tab.

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