Die Haftung der Gemeinde für verfahrensfehlerhafte Bauleitplanung.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Gemeindliche Verfahrensverstöße im Zuge der Bauleitplanung können in mehrfacher Hinsicht zu Vermögensschäden bei Grundeigentümern im Planungsgebiet führen und können grundsätzlich Amtshaftungsansprüche gegen die Gemeinde begründen. Bedenken gegenüber einer Staatshaftung für parlamentarische Gesetzgebung greifen für den Bereich gemeindlicher Bauleitplanung als exekutiver Rechtsetzung nach Auffassung des Autors nicht durch, denn die Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften erfüllen hier Amtspflichten im Verhältnis zu den Planbetroffenen als Dritten. Dies gilt auch für die Beachtung von Verfahrenserfordernissen; diese sind in ihrer auch materiellen Schutzfunktion zu sehen. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Gemeinde, Planaufstellungsverfahren, Haftung, Amtshaftung

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.49, S.2666-2667, Lit.

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Recht, Stadtplanung/Städtebau, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Gemeinde, Planaufstellungsverfahren, Haftung, Amtshaftung

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