Die Stellung der Gemeinden in der Energieversorgung. Der verfassungsrechtlich geschützte Wirkungskreis der Gemeinden in der Elektrizitätsversorgung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art.28 Abs.2 S.1 GG schützt das kommunale Engagement in der Elektrizitätsversorgung hinsichtlich der örtlichen Elektrizitätsverteilung und der Stromerzeugung, wenn dies in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder unter Ausnutzung regenerativer Energieträger erfolgt. Im Bereich der örtlichen Stromverteilung sind die Gemeinden nicht nur vor gesetzlichen Beschränkungen bei der Gründung und dem Betrieb kommunaler Verteilerunternehmen geschützt, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, einem Fremdversorger durch den Abschluß eines Konzessionsvertrages die örtliche Stromversorgung zu übertragen. Die Elektrizitätserzeugung gehört nur dann zum geschützten Wirkungskreis einer Gemeinde, wenn die örtlichen Gegebenheiten den Betrieb einer Erzeugungsanlage sinnvoll erscheinen lassen. Eingriffe des Gesetzgebers in den geschützten Wirkungskreis der Gemeinden sind nicht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung oder der Wirtschaftlichkeit zu rechtfertigen, wohl aber aus Gründen der Umweltentlastung.

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr.5

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.233-241

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries