Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Dringlichkeitsvergabe.

Werner
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Werner

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DE

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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RE

Abstract

Die Durchführung förmlicher Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ist kein Selbstzweck. Dementsprechend kann bei einem kurzfristig auftretenden Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers ausnahmsweise von einem förmlichen Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung abgesehen werden: Hier besteht - in engen Grenzen - die Möglichkeit einer Dringlichkeitsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen und Bedingungen derartiger Dringlichkeitsvergaben.

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Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 561-566

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