Die Vereinbarkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Gemeinschaftsgrundfreiheiten.

Rhombos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Rhombos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Bremen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2005/341

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft das Recht zur Ausgestaltung der Strukturen ihrer Sozialversicherungssysteme; d.h. sie dürfen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen erbracht werden. Dieses Recht wird jedoch durch die Rechtssetzungskompetenz der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Grundfreiheiten, namentlich der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit, eingeschränkt. Es wird die Vereinbarkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V mit den Gemeinschaftsgrundfreiheiten untersucht. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass das nach dem Territorialitätsprinzip auf Deutschland beschränkte System der Leistungserbringung nach dem SGB V in der damaligen Fassung nicht mit den Grundfreiheiten vereinbar war. Die Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Entwicklung des Einflusses der Grundfreiheiten auf die nationalen Sozialversicherungssysteme exemplarisch am deutschen Krankenversicherungsrechts auf. Die EuGH-Urteile des in den Fällen Kohl und Decker, die im Jahre 1998 zu dem luxemburgischen Krankenversicherungsrecht ergingen, hatten Auswirkungen auf das deutsche Krankenversicherungssystem. Diese wurden jedoch von der damaligen Bundesregierung unter Hinweis auf das in Luxemburg vorherrschende Sachleistungssystem zunächst negiert. Mit fortlaufender Rechtsprechung des EuGH auch zu anders ausgestalteten Sozialversicherungssystemen setzte sich jedoch die Ansicht durch, dass das SGB V in seiner damaligen Form nicht mehr mit den Grundfreiheiten vereinbar war. Im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, wurde nunmehr der Empfang grenzüberschreitender Leistungen unter Durchbrechung des in Deutschland vorherrschenden Sachleistungssystems zugelassen. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

210 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries