Rechtliche und praktische Grundsatzfragen des polizeilichen Schußwaffeneinsatzes gegen Personen mit der Absicht oder dem Risiko der Tötung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 88/6268
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Gegenstand dieser Arbeit ist seit Jahren in der öffentlichen Diskussion und wird immer wieder durch spektakuläre Ereignisse von neuem in das Blickfeld gerückt.Erst in jüngster Zeit sorgten die Ereignisse im Anschluß an den Bankraub und die Geiselnahme von Gladbeck für eine verstärkte Beschäftigung mit rechtlichen und praktischen Grundsatzfragen des polizeilichen Schußwaffengebrauchs gegen Personen.Ausdrückliche gesetzliche Regelungen für den gezielt tödlichen Schuß gibt es in der Bundesrepublik lediglich in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.Für den Bund und die anderen Länder wird die Zulässigkeit des gezielt tödlichen Schusses mit der Auslegung der Gesetze über den unmittelbaren Zwang (Tötung als höchste Form der Angriffsunfähigmachung) und mit der Geltung der allgemeinen Notrechte für Hoheitsträger begründet.Der Autor plädiert demgegenüber für eine gesetzliche Regelung, begründet dies mit rechtssystematischen Gesichtspunkten, verspricht sich hiervon eine Erhöhung der Rechtssicherheit und stellt nicht zuletzt auch auf die Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Polizeibeamten ab. chb/difu
Description
Keywords
Polizeirecht, Schusswaffe, Tötung, Notstand, Grundrecht, Gesetzentwurf, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Polizei, Recht, Verfassungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Saarbrücken: (1988), XXXIII, 165 S., Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken 1988)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Polizeirecht, Schusswaffe, Tötung, Notstand, Grundrecht, Gesetzentwurf, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Polizei, Recht, Verfassungsrecht