Zur materiellrechtlichen Überprüfbarkeit gemeindlicher Bebauungspläne.
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1969
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ZZ
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SEBI: 70/683
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Zusammenfassung
Nach # 10 BBauG beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.Unabhängig von der Rechtsnatur bleibt jedoch die Frage offen, ob Bebauungspläne auf ihre materielle Rechtmäßigkeit überprüfbar sind, die sich wiederum aus # 1 Abs. 1,3-5 BBauG ergibt.Diese Vorschriften enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die eine gerichtliche Überprüfung ermöglichen.Gleichfalls ist die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung über die Zweckmäßigkeit des Bebauungsplans zu bejahen.Auch hinsichtlich des Beurteilungsspielraumes im Bauplanungsrecht ergeben sich keine Bedenken, es fragt sich allerdings, ob sich dieses Ergebnis als praktikabel erweisen wird.
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Wuppertal: Pfriem (1969) XVI, 202 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1969)