Die Modernisierung von Mietwohnungen nach dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts vom 1. Januar 1983.
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1983
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Zusammenfassung
Durch das neue Mietrecht vom 1.1.1983 wurde auch die Modernisierung von Altbau-Mietwohungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Es wird hier die Neuregelung für Modernisierungsmaßnahmen während eines bestehenden Mietverhältnisses dargestellt. Es wird auf den Geltungsbereich, die einschlägigen Maßnahmen, die Abwägung der unterschiedlichen Interessen und das Verfahren eingegangen. Aufwendungen, die der Mieter infolge der Maßnahmen machen muss, hat der Vermieter in einem angemessenen Umfang zu ersetzen. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.2, S.81-82