Umweltverträglichkeitsprüfung und Straßenbau.
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1991
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ZZ
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IRB: Z 1612
SEBI: Zs 3923-4
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Zusammenfassung
Eine der Hauptaufgaben des Straßenplaners sollte es sein, die Gegebenheiten von Landschaft und Umwelt mit den notwendigen Forderungen des Verkehrs von vornherein soweit wie möglich in Einklang zu bringen.Schon seit 1976, verstärkt durch die Richtlinien RE 1985 werden in der BRD die Umweltbelange mit den Aufgaben der Verkehrswegeplanung gleichrangig behandelt. Die umweltrelevanten Überlegungen des Straßenplanungsträgers fließen stufenweise über die Integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung in den fachspezifischen Planungsprozeß ein. Hierzu gehören die Risikoanalyse, die Umweltverträglichkeitsstudie, der landschaftspflegerische Begleitplan und der landschaftspflegerische Ausführungsplan. Es werden Überlegungen zur Bewertung straßenbaulicher Eingriffe und ihre Auswirkungen und zur Bewältigung straßenbaulicher Eingriffe und Eingriffswirkungen evtl. durch Ersatzmaßnahmen angestellt. (hg)
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Landschaftsarchitektur, 21(1991), Nr.6, S.42-45, Abb.;Lit.