Inwieweit kann das Verkehrslärmproblem durch Geräuschminderungsmaßnahmen - insbesondere durch Schallschirme - gelöst werden?
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SEBI: Zs 310-4
IRB: Z 867
BBR: Z 153
IRB: Z 867
BBR: Z 153
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Abstract
Derzeit können neben Verkehrswegen Geräusch-Mittelungspegel bis zu 80 dB(A) auftreten. Wenn solche Geräuschpegel auch nicht zu Gehörschädigungen führen, so beeinträchtigen unerwünschte Geräusche doch das Wohlbefinden der Anlieger von Verkehrswegen. Dabei hängt es u.a. von subjektiven und nichtakustischen Determinanten ab, inwieweit Geräusche als lästig und damit als Lärm empfunden werden. Da es mit Schallschirmen (Schallschutzwände, Wälle u. dgl.) nicht möglich ist, Verkehrsgeräusche so zu mindern, dass sie sich vom überall vorhandenen Grundgeräusch (ca. 30 dB(A) nicht mehr unterscheiden, ist in einer Pilotstudie untersucht worden, inwieweit die technisch erreichbare Pegelminderung eine adäquate Verbesserung des Wohlbefindens bewirkt. Die Untersuchung ergab, dass die durch Schallschirme geschützten Anlieger von Autobahnen zwar die Pegelminderung wahrgenommen, aber diese nicht im erwarteten Maße in eine Erhöhung ihres Wohlbefindens umgesetzt haben. Falls die Feststellungen allgemeingültig sind, kann das Verkehrslärmproblem durch Geräuschminderungsmaßnahmen allein nicht gelöst werden. (-z-)
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Keywords
Lärmbelästigung, Lärmschutz, Lärmbekämpfung, Lärmschutzwand, Geräuschpegel, Wohlbefinden, Umweltpflege, Verkehrslärm
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Internationales Verkehrswesen 38(1986), Nr.2, S.141-148, Abb.;Lit.
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Lärmbelästigung, Lärmschutz, Lärmbekämpfung, Lärmschutzwand, Geräuschpegel, Wohlbefinden, Umweltpflege, Verkehrslärm