Das Verhältnis der transportrechtlichen Haftung zur Haftung wegen positiver Forderungsverletzung.

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Tübingen

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ZLB: 94/851

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DI

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Abstract

Die Haftung der Parteien eines Transportvertrages, die je nach Transportmittel in verschiedenen besonderen Gesetzen (insb. Handelsgesetzbuch, Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr usw.), Rechtsverordnungen und standardisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, weicht von den Haftungsprinzipien des BGB vielfach ab. Daher stellt sich hier erneut die Frage der Abgrenzung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Haftung zu der Haftung aus positiver Forderungsverletzung, die wesentlich weiter geht als die Haftung im Transportrecht. Die traditionelle Formel, daß die Folgen des Verlustes oder der Beschädigung des Transportgutes in der Obhut des Unternehmers im Transportrecht abschließend geregelt sind, wird von der Rechtsprechung in ergebnisorientierten Einzelfallentscheidungen durchbrochen. Der Autor stellt nun eine dogmatische Grundlage für diese Entscheidungen her. Im Anhang findet sich ein Rechtsprechungsverzeichnis mit Entscheidungen seit 1880. lil/difu

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150 S.

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