Die wesentliche Änderung im Sinne des § 15 BImSchG unter besonderer Berücksichtigung des umfänglichen Anlagenbegriffs.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 93/2321

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DI
S

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Abstract

Die zentralen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffen das Recht der besonders umweltgefährdenden genehmigungsbedürftigen Anlagen. Diese Anlagen werden nicht nur vor ihrer Errichtung überprüft, sondern bedürfen auch bei wesentlichen Änderungen der Anlage und ihres Betriebes einer Genehmigung. Diese Änderungsgenehmigung ist problematisch, da oft unklar ist, ob die von der Änderung betroffene Einrichtung überhaupt Teil der genehmigungsbedürftigen Anlage ist und welche Bedeutung die Änderung für den Betrieb der Anlage hat. Ziel der Arbeit ist es, über die allgemeine traditionelle Formel zur Beschreibung des Begriffs der wesentlichen Änderung und des umfänglichen Anlagenbegriffs hinauszugehen und zur Verdeutlichung der in diesem Zusammenhang verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe beizutragen. lil/difu

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292 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 31