Vom Ratsinformationssystem (RIS) zum Ratsportal.
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DE
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Köln
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ZLB: Zs 2141-2004,3-4
DST: E ser2/1
DST: E ser2/1
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Abstract
Im Rahmen von E-Government bietet ein Rats- oder Kreistagsinformationssystem die Plattform für die informationstechnisch unterstützte Information und Kommunikation in den Informationsbeziehungen sowohl der Verwaltung mit den Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern als auch zwischen ihnen sowie darüber hinaus mit Bürgerinnen und Bürgern. Durch nachfrageorientierte, rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von Informationen für Politik und Bürgerschaft wird sich mittel- bis langfristig die Art der politischen Willensbildung verändern. Es können sich neue Formen der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern bilden, wenn die Verwaltung die Infrastruktur für umfassende Information und Kommunikation schafft. Das Ratsinformationssystem kann als Baustein einer neuen, offenen Informationskultur verstanden werden. Mit einem Ratsinformationssystem wird der politische Geschäftsprozess der Ratsarbeit in seinen Teilprozessen informationstechnisch unterstützt. Zugleich wird eine Wissensdatenbank für die Verwaltung, die Mitglieder des Rates sowie für die Bürgerschaft bereit gestellt mit den für die Ratsarbeit benötigten Informationen. Es umfasst mindestens die Bausteine: Kommunaler Sitzungsdienst, Informationsbereitstellung für Rat und Ausschüsse, Informationstechnische Unterstützung der Ratsmitglieder. difu
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85 S.
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KGSt-Bericht; 3/2004