Die Finanzierung von Flughafeninfrastruktur und das europäische Beihilfenrecht im Wandel.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 897/274

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im Verlauf der Arbeit hat sich bestätigt, dass die Entscheidungsfreiheit der öffentlichen Hand bei der Finanzierung des Baus und Ausbaus von Flughafeninfrastruktur durch die Wettbewerbskontrolle der europäischen Kommission stark eingeschränkt wird. So unterfällt nach heutiger Entscheidungspraxis die Mehrheit der öffentlichen Finanzierung von Flughafeninfrastruktur der Beihilfenkontrolle und kann nur in eng definierten Fällen im Interesse der Gemeinschaft mit dem europäischen Beihilfenrecht vereinbar erklärt werden. In der Mitteilung der Kommission zum Beihilfenbegriff wird die aktuelle Auslegung des Begriffs der Beihilfe in Bezug auf die Finanzierung von Flughafeninfrastruktur der Beihilfenkontrolle erläutert. Eine Genehmigung über die Vorschriften zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse kommt darüber hinaus so gut wie nicht vor. Das Argument, Flughäfen seien Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssten deshalb als staatlicher Verantwortungsbereich bereits per se von einer beihilferechtlichen Kontrolle durch die europäische Kommission ausgenommen werden, widerspricht den europäischen Regelungen über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, denen alle Bereiche der Daseinsvorsorge in den EU-Mitgliedstaaten unterfallen.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XIII, 168 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Luft- und Weltraumrecht; 38