Die neueste Entwicklung des Polizeibegriffs im schweizerischen Recht.

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SEBI: 76/653

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Zusammenfassung

Die Entwicklung des Polizeirechts in der jüngsten Zeit hat zu einer breiten Diskussion über den klassisch-liberalen Polizeibegriff geführt.Die Arbeit leistet einen Beitrag zu dieser Diskussion, indem sie durch eine Sichtung der neuesten polizeirechtlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur die wesentlichen Entwicklungslinien aufzeigt und anhand des ausgewerteten Materials überprüft, was der Polizeibegriff heute als rechtliches Abgrenzungskriterium zu leisten vermag.Diese Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß die den Polizeibegriff charakterisierende Verbindung des Merkmals der negativen Gefahrenabwehr mit den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht ermöglicht, einen polizeirechtlichen Bereich überzeugend von den übrigen Rechtsgebieten und Staatstätigkeiten auszuscheiden.Daß sich die polizeilichen Schutzgüter nicht säuberlich von den übrigen Rechtsgütern abgrenzen lassen und die Gegenüberstellung von negativer Gefahrenabwehr und positiver Gestaltung im Ansatz falsch ist, tritt heute deutlicher zutage als im klassisch-liberalen Staat, dessen Aufgabenkreis viel enger gesteckt war.

Beschreibung

Schlagwörter

Polizeibegriff, Gefahrenabwehr, Öffentliche Sicherheit, Ordnungsrecht, Polizei, Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Bern: Stämpfli (1975), 129 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bern 1974)

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Polizeibegriff, Gefahrenabwehr, Öffentliche Sicherheit, Ordnungsrecht, Polizei, Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 438