Das Grundrecht der Berufsfreiheit im Arbeitsrecht.

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SEBI: 88/6727

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Art. 12 Abs. 1 GG garantiert allen Deutschen das Recht auf Berufsfreiheit, d. h. die Wahl, einen bestimmten Beruf auszuüben. Die Berufsausübung selbst kann jedoch durch Gesetz eingeschränkt werden. Ziel und Zweck der Untersuchung ist es, die aktuelle arbeitsrechtliche Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG herauszuarbeiten. Der Autor zeigt zunächst die grundsätzliche Situation des abhängig Erwerbstätigen in einer Industriegesellschaft moderner, westlicher Prägung auf. Daneben definiert und erläutert er die grundlegenden Begriffe. Im nächsten Kapitel stellt er sodann die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Berufsfreiheit dar, z. B. Wahl des Arbeitsplatzes. Schwerpunkt der Arbeit ist die Diskussion, welche Bedeutung die Berufsfreiheit für das Individualarbeitsrecht hat, z. B. Nebentätigkeitsverbote, Wettbewerbsverbote während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Abschließend findet eine Betrachtung der Berufsfreiheit im kollektiven Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht) statt. gzi/difu

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Grundrecht, Beruf, Berufsfreiheit, Arbeitsbedingung, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Würzburg: (1987), XI, 173 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1987)

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Grundrecht, Beruf, Berufsfreiheit, Arbeitsbedingung, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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