Gemeinden im Atomanlagenverfahren nach § 7 Atg.
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1978
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SEBI: 78/5779
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung scheint an einem Ausbau der Kernenergie festzuhalten. In allen Ländern ist die anfangs noch nahezu vorbehaltlose Zustimmung der Bevölkerung einer skeptischen Grundhaltung gewichen die verstärkte Kernenergieerzeugung scheint breiten Teilen der Bevölkerung nicht zwingend notwendig und zugleich als zu großes Sicherheitsrisiko. Atomrechtliche Anfechtungsklagen nehmen zu. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die materiellen Rechtspositionen aufzuzeigen, auf die sich die betroffenen Gemeinden sowohl im Verwaltungsprozeß wie auch im Verwaltungsverfahren berufen können. Auch soll die hiermit im Zusammenhang stehende Frage erörtert werden, inwieweit eine Gemeinde berechtigte Interessen ihrer Einwohner wahrnehmen soll. Zunächst werden das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Abgrenzung der Atomanlagengenehmigung zu sonstigen Genehmigungsverfahren und zum Recht mitberührter Sachbereiche erörtert. Sodann geht es um die Rechtsstellung der Gemeinden z. B. die verfahrensrechtliche Stellung und Klagebefugnis der Gemeinden, das Recht des Städtebaus und der städtebaulichen Planung und auch die kommunale Planungshoheit im Zusammenhang mit Erfordernissen der Raumordnung.sw/difu
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München: (1978), X, 225 S., Lit ; Reg.