Sicherung ökologischer Vorranggebiete im Grenzbereich zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg.
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1990
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ZZ
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Die deutsche Teilung hat in den unmittelbaren Grenzräumen, insbesondere auf der Seite der DDR mit ihrem in Schleswig-Holstein 132 km langen und etwa 50 km breiten "Schutzstreifen" über Jahrzehnte andauernde, unberührte Ruhezonen entstehen lassen, die für die in anderen Regionen sonst bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu einmaligen Refugien wurden. So bildete sich im unmittelbaren Grenzraum infolge der langjährigen, ungestörten Entwicklung eine Reihe von Naturreservaten, die nun durch die Öffnung der Grenzen, die Freigabe des Sperrgebiets und die zu erwartenden Pläne für Entwicklung und Ausbau von Tourismus und Fremdenverkehr bedroht sind. Aus raumplanerischer Sicht wird es daher als notwendig erachtet, programmatische Aussagen zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege dieser besonders schützenswerten Naturräume im beiderseitigen Grenzraum zu machen. Zur Sicherung ökologischer Vorrangflächen durch die Raumordnung wird es zunächst eimal darum gehen, die ökologische Wertigkeit dieser grenznahen Gebiete durch Biotopkartierung und Nachweis der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten festzustellen, um daraus grenzübergreifende gemeinsame Maßnahmen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes abzuleiten und zu koordieren. - (n.Verf.)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Raumforschung und Raumordnung, Köln 49(1990), H. 2/3, S. 101-105, Kt.; Lit.