Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme. Neubaumietenverordnung in der Fassung vom 14.12.1970, § 22 Abs.1 und 4. Landgericht Berlin, Urteil vom 8.12.1978 - 63 S. 109/78.

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Eine Versorgung mit Fernwärme liegt nur dann vor, wenn die Wärmelieferung von einer nicht zur jeweiligen Wirtschaftseinheit gehörenden Anlage aus erfolgt. Gehört dagegen die Heizanlage zur Wirtschaftseinheit, so handelt es sich um eine zentrale Heizungsanlage, deren Betriebskosten nur nach den dafür geltenden Vorschriften auf die Mieter umgelegt werden dürfen. -z-

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Recht, Energie, Wohnung, Wärmeversorgung, Kostenumlegung, Betriebskosten, Heizungsanlage, Wirtschaftseinheit, Neubaumietenverordnung, Rechtsprechung

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Bundesbaublatt 29(1980)Nr.2, S.106-107

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Recht, Energie, Wohnung, Wärmeversorgung, Kostenumlegung, Betriebskosten, Heizungsanlage, Wirtschaftseinheit, Neubaumietenverordnung, Rechtsprechung

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