Der Zweckverband als Planung- und Finanzierungsinstrument neuer öffentlicher Aufgaben. Erläutert am Beispiel eines Abwasserzweckverbandes in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 76/5570
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Zusammenfassung
Am Beispiel des "Abwasserverbandes Ruhr'' wird gezeigt, daß Zweckverbände im Rahmen der gesetzlich verankerten Rechtsformen bei maximaler Ausnutzung des Handlungsspielraumes als taugliches Instrument überörtlicher Abwasserbeseitigung angesehen werden dürfen. Inwieweit dies über den analysierten Speziafall der Abwasserwirtschaft hinaus für alle ähnlich strukturierten Aufgabenbereiche öffentlicher Leistungserstellung gilt, wird nicht geklärt; es wird insoweit verallgemeindernd festgestellt, daß die Verbandslösung aufgrund ihrer Ausrichtung auf die Problemstruktur in der Lage ist, die Restriktionen kommunaler Entscheidungs- und Finanzierungsspielräume zu überwinden.
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Schlagwörter
Zweckverband, Abwasserwirtschaft, Wasserwirtschaft, Finanzplanung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Finanzen, Planung
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Köln: Hansen (1976), 226 S., Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Köln 1976)
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Zweckverband, Abwasserwirtschaft, Wasserwirtschaft, Finanzplanung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Finanzen, Planung