Die Möglichkeiten der Gemeinden und Regionen zur Erhaltung und Wiederbelebung historischer Bausubstanz auf dem Lande.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Der Artikel erörtert umfassend den Denkmalschutz im ländlichen Raum. Es wird gefragt, inwieweit eine Gemeinde oder Landkreisverwaltung neutrale Schiedsrichter-Funktionen übernehmen kann, wenn das Ziel der Substanzerhaltung mit Veränderungsbestrebungen in Konflikt gerät. Welche Maßstäbe sollen angelegt, welche Prioritäten gesetzt werden? Die Denkmalpflege kann nur dann voll wirksam werden, wenn sie nicht als einzige Instanz gegen einen wachstumshörigen Zeitgeist steht, wenn die Aufgaben des Bewahrens im allgemeinen "Bewusstsein" gleichrangig neben den Veränderungsaufgaben stehen. Die bruchlose Integration historischer Bausubstanz in einem alltäglichen Lebenszusammenhang erfordert ein allgemeines Umdenken. gf
Beschreibung
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Gemeinde, Region, Ländlicher Raum, Kulturlandschaft, Bausubstanz
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Städte- und Gemeindebund 34(1979)Nr.2, S.44-51
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Gemeinde, Region, Ländlicher Raum, Kulturlandschaft, Bausubstanz