Störung des Rundfunkempfangs durch Windenergieanlagen ist hinzunehmen.
Boorberg
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Der Betreiber einer Windenergieanlage ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, Störungen des terrestrischen Rundfunkempfangs, die auf der von der Anlage ausgehenden Abschattungswirkung für Funkwellen beruhen, zu beseitigen. Mit dieser Begründung lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 24.6.2004 (8 A 10809/04) einen Antrag des Südwestrundfunks auf Zulassung der Berufung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ab. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 1
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Seiten
S. 6/Rdnr.3