Personalvertretung und Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich. Eine vergleichende, empirische Untersuchung der Bedingungen einer wirksamen Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
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1977
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SEBI: 78/3822-4
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Zusammenfassung
Die rechtsvergleichende Untersuchung befaßt sich mit den Zielen, den gesetzlichen bzw. außergesetzlichen Regelungen und der Praxis der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland. Den Abschluß bildet ein rechtspolitischer Ausblick. Die gesetzliche Regelung der Personalvertretung in Deutschland stellt sich komplex und stark differenziert dar, während in Frankreich das Recht der Personalvertretung weitgehend generalklauselartig und wenig differenziert im Verordnungswege geregelt ist. Demgegenüber zeigt sich in der Bundesrepublik trotz der stärkeren Beteiligungsrechte, die aber durch ihre Formalisierung in manchen Bereichen auch zu Nachteilen führen (z. B. im Kultusbereich), gegenüber Frankreich keine intensivere und effektivere Beteiligung, wie aus einer Erhebung mittels Fragebogen hervorgeht. Der Autor führt das auf die mangelnde Schulung der Personalvertreter in ihren Rechten und auf die komplizierte deutsche Rechtsgestaltung zurück. chb/difu
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Speyer:(1977), XXVIII, 282 S., Tab.; Lit.(verwaltungswiss.Diss.; Speyer 1977)