Raum- und Stadtentwicklung.
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DE
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Wiesbaden
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2524-8944
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ZLB: R 651/30
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Abstract
Raumentwicklung dient der räumlichen Organisation von anthropogenen Nutzungen der Erdoberfläche. Raumentwicklung muss hinsichtlich Flächennutzungen, Freiraumstrukturen, Naturräumen und Infrastrukturen den Zielen der Nachhaltigkeit folgen. Sie unterliegt der staatlichen Verantwortung, d. h. sie wird hierarchisch von EU, Bund, Ländern, Regionen und Kommunen geplant und umgesetzt. Aufbauend auf Abschätzungen des Bedarfs an Anlagen und Flächen sowie auf Analysen der Raumstrukturen folgen sie raumbezogenen Leitbildern und räumlichen Ordnungsprinzipien wie Siedlungsachsen und Zentrale-Orte-Systemen.
Stadtentwicklungsplanung dient dementsprechend der Organisation räumlicher Strukturen von baulichen Nutzungen und von Bebauung, von Infrastrukturanlagen und Freiräumen auf der Ebene von Städten und Gemeinden. Dazu werden strategische Konzepte und rechtlich wirksame Pläne wie Flächennutzungspläne für das Gemeindegebiet und Bebauungspläne für Gemeindeteile verknüpft und in Arbeits- sowie Entscheidungsprozessen unter Beteiligung von Fachplanern, Bürgerschaft, Wirtschaft aufgestellt und durch die legitimierten politischen Gremien („Räte“) beschlossen. Die Städte entwickeln sich, aufbauend auf ihren historischen Grundlagen, unter veränderten Anforderungen ständig weiter und folgen dabei den Leitbildern der Stadtentwicklung. Stadtentwicklungsplanung dient der Versorgung der Bewohner und der Wirtschaft mit Infrastruktureinrichtungen und -leistungen.
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Handbuch für Bauingenieure