Verfassung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in den Kurmainzer Ämtern an der Bergstraße bis zum 19. Jahrhundert.

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SEBI: 75/884

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Abstract

Die Arbeit versucht, unter Beschränkung auf Verfassung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit und unter bewußtem Verzicht auf Details von nur ortsgeschichtlichem Interesse, die Entwicklung in den Ämtern Starkenburg (den späteren Amtvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth) sowie in den Ämtern Schauenburg und Hirschhorn während ihrer Zugehörigkeit zu Kurmainz aus rechtshistorischer Sicht darzustellen.Ziel ist eine institutionelle Darstellung, die nicht nach einzelnen Orten vorgeht, sondern Gemeinsamkeiten zusammenfaßt und Unterschiede heraushebt.Besondere Beachtung wird dem Ineinandergreifen der Amts-, Stadt- und Ortsverwaltungen sowie der Abgrenzung der Zuständigkeit und des Verfahrens in den einzelnen Zweigen der Gerichtsbarkeit geschenkt.Der Autor geht davon aus, daß die Probleme der Amtsgliederung in den Kurmainzer Zentren um so interessanter zu verfolgen sind, als heute trotz veränderter Verkehrs- und Wirtschaftsverhältnisse die viel diskutierte Neugliederung des Rhein-Neckar-Raumes verwandte Fragen aufwirft oder wieder neu beleben läßt.

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Gerichtsbarkeit, Amtsgliederung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Recht, Verwaltung, Geschichte

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Wiesbaden: Allzweckdruck (1971), XX, 183 S., Kt.; Tab.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Mainz 1971)

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Gerichtsbarkeit, Amtsgliederung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Recht, Verwaltung, Geschichte

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