Rechtliche Probleme der Zwangsmodernisierung von Altbauwohnungen - Eine Bestandsaufnahme.

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SEBI: 78/4764

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Der Verfasser untersucht, ob mit den zur Verfügung stehenden Rechtsnormen eine wohnungspolitisch und städtebaulich sinnvolle Zwangshodernisierung von Altbauwohnungen durchgeführt werden kann. Das Bauordnungsrecht eignet sich wegen des in ihm zu beachtenden Bestandsschutzes nicht als Mittel der Zwangsmodernisierung. Ferner enthält es nicht eine vom Eigentumsrecht (Art. 14 Grundgesetz) gebotene Regelung der Kostentragung. Das Wohnungsaufsichtsrecht, das die Nutzung der einzelnen Wohnung regelt, ermöglicht es, auf den Vermieter einzuwirken. Aber auch ihm fehlt eine differenzierte Regelung der Kostentragung. Ein Modernisierungsgebot mit Kostentragungsregelung enthielt PAR. 21 alter Fassung des Städtebauförderungsgesetzes, der jedoch in der Praxis mangels Praktikabilität keine Rolle spielte. Nunmehr ist das Modernisierungsangebot in PAR. 39 e neuer Fassung des Bundesbaugesetzes geregelt, der dieses jedoch nur aus städtebaulichen und nicht aus wohnungspolitischen Gründen zuläßt. wd/difu

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Altbau, Altbaumodernisierung, Zwangsmodernisierung, Sanierung, Wohnungswesen, Baurecht

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Kiel: (1978), 284 S., Lit.

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Altbau, Altbaumodernisierung, Zwangsmodernisierung, Sanierung, Wohnungswesen, Baurecht

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