Zur Problematik der Gesetzesangleichung im Bereich der Eingliederung Behinderter.

Kronschewski, Ulrich
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1986

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SEBI: 87/1391

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Zusammenfassung

Die Untersuchung hat ergeben, daß im Vergleich zu den Möglichkeiten einer Eingliederung Behinderter in den Bereichen der gesetzlichen Unfall- bzw. Krankenversicherung die Eingliederung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entsprechend ihrer finalen Ausrichtung in besonderem Maße geeignet ist, die gesetzgeberischen Leitvorstellungen des Pargr. 10 Sozialgesetzbuch (SGB) I zu realisieren. Hier ist vor allem die Zielsetzung der Ermöglichung einer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu betonen, die weit über das hinausgeht, was der Gesetzgeber bisher als Aufgabe der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung angesehen hat. Die unterschiedlichen Zielsetzungen dieser drei Teilleistungsbereiche, die aber alle nach der gesetzgeberischen Leitvorstellung von der Eingliederung an Pargr. 10 SGB I ausgerichtet sein müssen, bedingen die Leistungsunterschiede. Dementsprechend ist in der Eingliederungshilfe des BSHG auch die weitreichendste Umsetzung zu finden, indem in den Pargr.Pargr. 39, 40 BSHG detaillierte Regelungen über die Eingliederung Aufnahme gefunden haben. chb/difu

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Bochum: Brockmeyer (1986), XXXII, 183 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1986)

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Bochumer juristische Studien; 56

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