Fortbestand von Bebauungsplänen trotz Verfahrensmängeln.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wird ein Verfahrensmangel gerichtlich festgestellt, so wirkt sich dies unmittelbar auf die Anwendung einer Vielzahl von Bebauungsplänen der Gemeinde aus. Sowohl für die Bürger als auch für die Gemeinde entstehen erhebliche Probleme aus der entfallenen Anwendung von Bebauungsplänen. Die Vorschriften der §§ 155 a und b BBauG bieten keine hinreichende Sicherung des Fortbestandes verfahrensmangelhafter Bebauungspläne. Durch eine provozierte Vorlagepflicht (§ 47 Abs. 5 VwGO) kann die Gemeinde Klarheit über die weitere Anwendbarkeit ihrer Bebauungspläne erreichen. -z-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 37(1984)Nr.12, S.493-504 Lit.