Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Duncker & Humblot
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Berlin

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ZLB: 2002/2336
DST: E 200/398

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RE

Abstract

Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen und dem Schutz privater Belange durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren hat ein Umdenken stattgefunden. Offenbar kann die Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht beibehalten werden. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag geleistet werden. Der Vorschlag ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert. difu

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342 S.

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Beiträge zum Informationsrecht; 1