§ 263 StGB; § 564 b BGB. OLG Zweibrücken, Beschluß v. 15.7.1982 - Az. 2 Ss 159/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Teilt der Vermieter, der wegen Eigenbedarfs gekündigt und auf Räumung geklagt hat, dem Gericht nicht mit, dass der Eigenbedarf entfallen ist, so begeht er Prozessbetrug. Hatte zunächst Eigenbedarf vorgelegen, ist aber der die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigende Grund wieder entfallen, so muss der Vermieter dies auch dem Mieter anzeigen. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Kündigung , Rechtsprechung , Beschluss , Strafrecht , Räumungsklage , Eigenbedarf , Betrug , OLG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.209-210, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Kündigung , Rechtsprechung , Beschluss , Strafrecht , Räumungsklage , Eigenbedarf , Betrug , OLG-Urteil