Die gemeinnützige Arbeit. Ein Beitrag zur Änderung des Sanktionensystems.

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Tübingen

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ZLB: 2009/36

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DI
RE

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Abstract

Ziel der Arbeit ist es, die Einführung der gemeinnützigen Arbeit in das Strafgesetzbuch unter systematischen Gesichtspunkten zu beleuchten. Hierbei wird zunächst untersucht, ob die Einführung der gemeinnützigen Arbeit kriminalpolitisch überhaupt notwendig ist. Bei der Darstellung des momentanen Sanktionensystems wird festgestellt, dass im Mittelpunkt die Resozialisierung bzw. die Vermeidung der Entsozialisierung des Verurteilten steht. In der Untersuchung der Regelung des § 43 StGB, nach der an die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe tritt, setzt die Kritik am Sanktionensystem an: Es wird festgestellt, dass die Regelung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vereinbar ist mit der Systematik der Strafordnung, gleichwohl diese Vorschrift der Effektivität der Geldstrafe wegen unerlässlich ist. Schließlich wird diagnostiziert, dass, wenn überhaupt, nur die gemeinnützige Arbeit in der Lage ist, die Vorschriften des § 43 StGB zu mildern. Daher wird die Verfassungsmäßigkeit einer Einführung der gemeinnützigen Arbeit ins Sanktionensystem überprüft, mit dem Ergebnis, dass die sie lediglich als Ersetzungsstrafe zur Freiheitsstrafe im Strafensystem Anwendung finden kann. Es wird dann untersucht, wie sich gemeinnützige Arbeit in das System eingliedern läßt, wobei auch die zwei Modelle des Reformentwurfs der Bundesregierung berücksichtigt werden. Abschließend werden die praktischen Bedenken bezüglich der Einführung der gemeinnützigen Arbeit relativiert.

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133 S.

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