BauGB §§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 2 und 3; BVerwG, Urteil v. 22.06.90 - Az.; 4 C 6.87 - VGH München.
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1990
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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RE
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Zusammenfassung
In der Überschreitung des in der Nachbarschaft verwirklichten Maßes der baulichen Nutzung durch ein Vorhaben im Außenbereich liegt regelmäßig keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB. Die bauliche Erweiterung eines Gewerbebetriebes im Außenbereich ist nicht schon dann planungsrechtlich unzulässig, wenn sie eine Expansion des Betriebes ermöglicht; öffentliche Belange werden nur beeintächtigt, wenn von der Erweiterung konkrete nachteilige Wirkungen auf die Umgebung ausgehen.(-z-)
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 13(1990), Nr.6, S.293-296, Lit.