"Allgemeiner ÖPNV-Beitrag" und "Bürgerticket" als Instrumente zur Finanzierung des Nahverkehrs.
E. Schmidt
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Date
2016
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Publisher
E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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Authors
Abstract
Ohne eine deutliche Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Richtung öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) bleiben die Klimaschutzziele für den Verkehrssektor auf absehbare Zeit unerreichbar, weil die rechtlich verbindlichen Luftqualitätsziele in vielen Ballungsräumen nicht realisiert werden. Die für eine Verkehrsverlagerung erforderliche Angebotsausweitung des ÖPNV ist ohne eine stabile Finanzierungssäule nicht erreichbar. Doch die öffentliche Hand zieht sich angesichts der Schuldenbremse zunehmend aus der Finanzierung des ÖPNV zurück. Tariferhöhungen sind am Markt nur noch schwer durchsetzbar und decken ohnehin nur durchschnittlich 40 Prozent der Kosten. Für die Kommunen liegt der Rückgriff auf das bewährte Finanzierungsinstrument der Beiträge nahe, auch wenn diese zur Finanzierung des ÖPNV - im Gegensatz zur Finanzierung des Baus der kommunalen Straßen-, Wasser- und Abwasserinfrastruktur - bisher praktisch ohne Bedeutung sind. Bei der Diskussion um die Erhebung kommunaler Beiträge für den ÖPNV werden aktuell zwei Beitragsmodelle diskutiert: Erstens ein allgemeiner ÖPNV-Beitrag und zweitens Bürgertickets. Die Beitragsmodelle unterscheiden sich in der Gegenleistung. Während allgemeine ÖPNV-Beiträge bereits für das bloße Aufrechterhalten des ÖPNV-Angebots erhoben werden, erhalten die Beitragspflichtigen im Bürgerticket-Modell als Gegenleistung eine Berechtigung zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV.
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Verkehr und Technik
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Nr. 1
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S. 27-30