Die Rechtsprechung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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RE

Zusammenfassung

Seit dem Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes sind 7 Jahre vergangen und landesweit über 25.000 Denkmäler unter Schutz gestellt worden. Die Abhandlung resümiert die bisherige Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte zu Rechtsfragen des Denkmalschutzes. Zu verfassungsechtlichen Fragen und zu Inhalt und Verfahren der Unterschutzstellung von Denkmälern sind die wesentlichen Grundprobleme gelöst. Besonders hervorzuheben ist, dass der nordrhein-westfälische Denkmalbegriff über den klassischen Denkmalbegriff hinausgeht. Er ist gekennzeichnet durch eine Verschiebung der "Zeitgrenze" und der "Wertgrenze", so dass auch Bauwerke aus der jüngeren Vergangenheit oder solche, die in gleichartiger Weise mehrfach existieren, bedeutend im Sinne des § 2 DSchG sein können. (kl)

Beschreibung

Schlagwörter

Umgebung, Eigentumsschutz, Enteignungsentschädigung, Rechtsprechung, Denkmalbegriff, Denkmalschutzverfahren, Denkmalliste, Denkmalbereich, Umgebungsschutz, Übernahmepflicht, Recht, Denkmalschutz

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Verwaltungsrundschau, 33(1987), Nr.2, S.36-42, Lit.

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Umgebung, Eigentumsschutz, Enteignungsentschädigung, Rechtsprechung, Denkmalbegriff, Denkmalschutzverfahren, Denkmalliste, Denkmalbereich, Umgebungsschutz, Übernahmepflicht, Recht, Denkmalschutz

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