Das Tarifwesen der Elektrizitätswirtschaft und sein grund-/rechtlicher Rahmen.

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Baden-Baden

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ZLB: 96/3167

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DI
S

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Abstract

Thema der Arbeit ist die Ausgestaltung des Tarifwesens auf dem Sektor der Elektrizitätswirtschaft durch staatliche Maßnahmen. Mit der "Bundestarifordnung Elektrizität" von 1974, die 1990 reformiert wurde, ist für diesen Sektor ein besonderes Preisrecht geschaffen worden. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für das geltende Tarifrecht bilden den Schwerpunkt der Untersuchung. Der Autor bejaht die Grundrechtsfähigkeit der in diesem Wirtschaftszweig häufig vorkommenden gemischtwirtschaftlichen Unternehmen - d.h. solchen mit Beteiligung von Privaten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Vertragsfreiheit der Unternehmen ist von Art. 12 I GG geschützt. Staatliche Preisbestimmungen können einen Eingriff in den Schutzbereich dieses Grundrechts darstellen, jedoch seien sie in Abhängigkeit von dem Zweck, den die Vorschrift verfolgt, gemäß Art. 12 I 2 GG legitimierbar. In bezug auf Art. 14 I GG spricht der Autor von einem unantastbaren "Kernbereich" eigennütziger Interessen der Unternehmen wie denen der "Kostendeckung", des "Inflationsausgleichs" und der "Rücklagenbildung" (S. 126). gar/difu

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144 S.

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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 77