Planungs- und bergrechtliche Probleme im Bereich des Braunkohlengebietes.
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1984
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Mit Wirkung vom 1. Januar 1982 entfiel das Allgemeine Berggesetz (AGB), das als Landesrecht in Nordrhein-Westfalen weitergegolten hatte und durch das Bundesberggesetz ersetzt wurde. Angesichts der Vielfalt der Gesetze und Bestimmungen im Bergbaurecht versucht der Autor eine Übersicht über die Rechtsmaterien des Bundesberggesetzes einerseits und des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen andererseits zu geben. Dazu werden die Braunkohlenplanung nach dem Landesplanungsgesetz und das Betriebsplanungsverfahren nach dem Bundesberggesetz näher erläutert und ihr Verhältnis zur Fachplanung, zur kommunalen Bauleitplanung und zum Bauordnungsrecht dargestellt. wg
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 37(1983)Nr.12, S.401-407, Lit.