Friedhöfe und Denkmalschutzrecht.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: 4-Zs 388
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RE
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Abstract
Das Bedürfnis nach Erinnerung und nach Ehrung der Toten durch Setzung eines Denkmals oder Erhaltung eines Denkmals sind Friedhofskultus und Denkmalkultus gemeinsam. Viele Friedhofs- und Bestattungsgesetze beschränken sich jedoch auf die notwendigsten Regelungen der "Entsorgung" der Verstorbenen. Sie leisten kaum einen Beitrag zur Erhaltung des Friedhofs als Teil unseres kulturellen Erbes. Dabei sind Friedhöfe Geschichtslandschaften voller Überraschungen. Deshalb kommt dem Denkmalschutzrecht bei der Erhaltung denkmalwerter Grabsteine, Grabanlagen und Friedhöfe als geistige Ankerpunkte zunehmend Bedeutung zu.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 6
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S. 215-224