Vertrag über Wertabschöpfung bei Abrundungssatzung verstößt gegen Koppelungsverbot - bei Abrundungssatzung keine Folgekosten durch Planung.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

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Zusammenfassung

Eine Gemeinde verletzt laut Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.2003 das so genannte Koppelungsverbot, wenn sie die Fortführung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Abrundungssatzung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag davon abhängig macht, dass die von der Abrundungssatzung betroffenen Bürger einen Geldbetrag zur Deckung der Verwaltungs- und Planungskosten der Gemeinde leisten; Der Vertrag ist gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 298-300

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