Gefährdungseinschätzungen - und was dann? Ergebnisse zu den abgeschlossenen ,,8a-Verfahren" der Jugendämter 2014.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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DE
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Dortmund
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1436-1450
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Abstract
Im September veröffentlichte das Statistische Bundesamt zum dritten Mal die Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII (vgl. StaBu 2015). Damit liegen für die Jahre 2012 bis 2014 Angaben zu den Aktivitäten der Jugendämter in Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Form von sogenannten ,,8a-Verfahren" vor. Durch eine weitere Verfeinerung der Merkmalsausprägungen können mit den 2014er-Daten Angaben zu neu geplanten bzw. eingerichteten Hilfen im Anschluss an eine Gefährdungseinschätzung genauer als bisher ausgewertet werden. Somit kann gezielter der Frage nachgegangen werden, mit welchen Maßnahmen und Hilfen Jugendämter auf die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung reagieren.
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KomDat-Jugendhilfe
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Nr. 2
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S. 8-12