Verwalten durch "mittelbares" Einwirken.

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SEBI: 77/1726

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Zusammenfassung

Die "Mittelbarkeit'' eines Verwaltungsvollzugs bringt zum Ausdruck, daß der Staat den Verwaltungsablauf nicht eigenhändig regelt. Die Suche nach einem auf Kooperation abgestimmten Instrumentarium liegt in der Konsequenz eines daseinsvorsorgenden, lebensbegleitenden und demokratischen Staates. Das Verwalten wird unauffälliger. Die Arbeit beschäfigt sich mit den verschiedenen Aspekten eines derartigen Verwaltens durch "mittelbares'' Einwirken. Die Mittelbarkeit wird als Ausdruck rechtsfernen Verwaltens gesehen, wobei Grundsatzkriterien der Mittelbarkeit fremdvermitteltes Verwalten, mitwirkungsbedürftiges Verwalten und die objektive Gesetzesferne sind. Es werden die rechtstatsächlichen Voraussetzungen "mittelbarer'' Einwirkungen erforscht und die Grenzen des staatlichen und des individuellen Wirkungsbereiches aufgezeigt. Weitere wichtige Aspekte betreffen das "mittelbar'' begründete Einzelrechtsverhältnis und die Folgerungen für einzelne verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse. chb/difu

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Verwaltungsakt, Verwaltungsorganisation, Mittelbarkeit, Ablauf, Mitwirkung, Subvention, Soziographie, Verwaltungsrecht, Theorie

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Köln: Heymann (1977), XV, 470 S., Lit.; verawltungswiss.Habil.; Heidelberg 1974

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Verwaltungsakt, Verwaltungsorganisation, Mittelbarkeit, Ablauf, Mitwirkung, Subvention, Soziographie, Verwaltungsrecht, Theorie

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