Bieterschutz im Vergaberecht unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/1282

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DI

Zusammenfassung

Das Vergaberecht ist aufgrund europäischer Einflüsse in der Vergangenheit in den Mittelpunkt der politischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion gerückt und hat sich zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt. Die Europäische Gemeinschaft ist an der Schaffung eines einheitlichen Vergabebinnenmarktes interessiert. Der Vorteil ist hier, das durch transparente und nichtdiskriminierende Vergabeverfahren gehandelt werden kann. Um das öffentliche Auftragswesen für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten zu öffnen, wurden verschiedene Richtlinien zur Koordinierung der nationalen Vergabesysteme erlassen. Deutschland unternahm einen ersten Versuch zur Umsetzung der EG-Richtlinie, indem es das Haushaltsgrundsätzegesetz änderte. Der Vorteil liegt hier eindeutig in der Nutzung der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln. Dieser einseitige Vorteil wurde 1998 durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert. Mit dieser Novellierung wollte der Gesetzgeber den günstigen staatlichen Einkauf und den gemeinschaftsrechtlich geforderten Individualschutz der Unternehmen zur Deckung bringen. Als Nachfolgemodell steht seit 1999 eine kartellrechtliche Lösung auf dem Prüfstand. Die Arbeit geht der Frage nach, ob hiermit eine dauerhafte Lösung erzielt werden kann. kirs/difu

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251 S.

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Ius Europaeum; 10