Erneuerbare Energien als Gegenstand von Festlegungen in Raumordnungsplänen.

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Hannover

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ZLB: 4-2006/1567

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Abstract

Im Mittelpunkt des Beitrages der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien stehen zum einen der raumplanerische als auch der regionalwirtschaftliche Aspekt der erneuerbaren Energien (Solar-, Wasser-, Windkraft und Biomasse). Zunächst wird eine fachliche Grundlage geschaffen für den eigentlichen Ansatz der Untersuchung. Die Ausführungen zur Energieversorgung und zum Energieverbrauch in Deutschland, zur rationellen Energienutzung und zur Bedeutung der erneuerbaren Energien innerhalb der Energieversorgung sind ohne raumplanerischen Bezug, aber nach Auffassung der Arbeitsgruppe notwendig, um die Besonderheitern von raumplanerischen Festlegungen für erneuerbare Energien in Raumordungsplänen zu verstehen. Bei den Ausführungen über die regionalwirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energien gilt die Vorgabe der Raumordnung, nämlich die Frage nach der überörtlichen wirtschaftlichen Bedeutung. Hauptziel der Arbeitsgruppe ist die Darstellung der Regelungen zu erneuerbaren Energien in bayerischen Raumordnungsplänen. Dabei werden zuerst einschlägige Rahmen setzende Ziele des Landesentwicklungsprogramms untersucht und dann darauf aufbauend Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien allgemein und für einzelne Formen in bayerischen Regionalplänen. sg/difu

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X, 84 S.

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ARL-Arbeitsmaterial; 319