Die Amtshaftung nach spanischem Recht und ihre Auswirkungen auf den deutsch-spanischen Rechtsverkehr - Zugleich ein Beitrag zu fremdenrechtlichen und kollisionsrechtlichen Fragen bei Amtspflichtverletzungen.

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SEBI: 80/3061

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Abstract

Die vergleichende Darstellung des spanischen Amtshaftungsrecht soll Anregungen für das mangelhafte und deshalb in der Reformdiskussion stehende deutsche Amtshaftungsrecht geben. Die Kritik an dem deutschen Amtshaftungsrecht besteht vor allem in der nur mittelbaren Haftung der Körperschaft, in dem aus dem Deliktsrecht entlehnten Verschuldensgrundsatz und in dem Ausschluß der Haftung gegenüber Ausländern, mit deren Staat die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. Der Verfasser zeigt die Entwicklung des spanischen Amtshaftungsrechts anhand der verschiedenen historischen Epochen auf. Im Gegensatz zum deutschen Recht hat Spanien richtungsweisend die originäre Haftung nach Gefährdungsgrundsätzen eingeführt; eliminiert worden ist das Abstellen auf das Verschulden der Beamten. Da Spanien das Institut der Gegenseitigkeit im Amtshaftungsrecht nicht kennt, haftet der Staat gegenüber Ausländern wie gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen. Nachdem den verfassungsrechtlichen Bedenken der Erfordernis der Gegenseitigkeit im deutschen Recht nachgegangen worden ist, wird in einem vergleichenden Teil der Arbeit nachgewiesen, daß die materielle Gegenseitigkeit zwischen der Bundesrepublik und Spanien gegeben ist, so daß spanische Bürger hier Schutz genießen. Im weiteren werden kollisionsrechtliche Fragen im Rahmen von Amtspflichtsverletzungen, also Probleme aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts erörtert. eb/difu

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Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Fremdenrecht, Kollisionsrecht, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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Münster: (1977), X, 185 S., Lit.

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Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Fremdenrecht, Kollisionsrecht, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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