Kulturarbeit in den Kreisen - Freiwillige Aufgabe oder Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung?
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1985
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ZZ
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
In einer Zeit revolutionärer technischer Entwicklungen, welche einen unmittelbaren Einfluss auf das gesellschaftliche Leben aller Bürger nehmen, sind Bildung und Kultur wichtige Voraussetzungen, um die Bürger zur Bewältigung der großen Umstellungen zu befähigen. Kulturpolitik im Sinne der Förderung eines eigenständigen kulturellen Lebens und Schaffens ist eine Pflichtaufgabe von Staat und Kommunen. Die Kreise haben diese Pflichtaufgabe im Verbund mit den kreisangehörigen Gemeinden zu erfüllen. Ein einheitliches Schema der Aufgabenverteilung zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden ist nicht möglich. Die Grundaufgabe der Kreise, Chancengleichheit für alle Bürger zu schaffen, mögen sie in der kleinen Landgemeinde oder in der kreisangehörigen Stadt wohnen, erfordert oft kreiseigene Institutionen der Kulturförderung; oft bieten sich Verbundlösungen zwischen Kreis und Gemeinden an. -z-
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Landkreis 54(1984)Nr.8/9, S.366-368