Neues Steuerungsmodell. Einführung eines Rechnungswesens auf kaufmännischer Basis. Beschluß des gemeinsamen Finanz-, Personal- und Verwaltungsausschusses vom 4.4.1995 -VB-.

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DE

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München

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ZLB: 95/3796-4

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Zusammenfassung

Ein effektiver und wirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen im Rahmen einer dezentralen Verantwortlichkeit kann nur auf der Grundlage von Kostenkenntnis und Kostenbewußtsein gewährleistet bzw. überhaupt ermöglicht werden. Da diese Grundvoraussetzungen für die Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells nur über ein Rechnungswesen auf kaufmännischer Basis, das gleichzeitig den Anforderungen der öffentlichen Finanzwirtschaft (Haushalt, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung, Kassenwesen usw.) entspricht, geschaffen werden können, hat der Stadtrat beschlossen, die Voraussetzungen für eine Kosten- und Leistungsrechnung zu schaffen und deren schnellstmögliche Einführung sicherzustellen sowie neben der Kameralistik ein kaufmännisches Rechnungswesen aufzubauen. Ein Rechnungswesen auf kaufmännischer Basis, das die haushaltsrechtlichen Anforderungen als integraler Bestandteil umfaßt, stellt den optimalen Lösungsansatz dar, um einerseits die gesamte Bandbreite der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu eröffnen und andererseits den speziellen Bedürfnissen einer öffentlichen Finanzwirtschaft gerecht zu werden. difu

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IV, 38 S.

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